Corona-Lockerungen im März 2022 – die regionale Gastronomie atmet auf

Gastronomie-3G

Nach 2 Jahren Corona Pandemie sind wir es alle bereits schon lange »leid« – nahezu jeder sehnt sich das normale Leben zurück: Freunde treffen, Einkaufen, Gastronomie … einfach alles wieder »normal« machen zu können. Auch wenn die derzeitigen Inzidenz-Zahlen manchem noch Sorge bereiten, steht wohl das Abflachen der Ansteckungskurve direkt bevor.

Seit 17. Februar gilt deshalb in Bayern für die Gastronomie 2G:

  • In der Innen- und Außengastronomie sowie in Beherbergungsbetrieben gilt für Gäste 2G.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die noch nicht (abschließend) geimpft sind, und in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben ebenfalls Zutritt.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie ist aufgehoben.

Ab 4. März gilt für die Gastronomie in Bayern 3G:

  • Ab 4. März gilt nur noch 3G (anstelle 2G bisher)
  • Bayern öffnet außerdem zum 4. März Bars und Diskotheken (2G+)
  • Im Kino und Theater brauchen nur noch Ungeimpfte einen Test. Für Geimpfte und Genesene gilt eine entsprechende Nachweispflicht.
  • Masken müssen in Innenräumen weiterhin getragen werden.

Unterstützen Sie die heimische Gastronomie!

Für unsere heimischen Gastronomen stellten die letzten Monate bzw. Jahre eine enorme Durststrecke dar. Für manche war die Durststrecke sogar zu lange und sie mussten aufgeben. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass wir alle, zusammen, die neu erlangte »Freiheit« auch nutzen und unsere Lieblingsgastronomen wieder intensiv besuchen. Nur so können wir es schaffen, dass unsere heimische Gastronomie so vielfältig und »genussvoll« bleibt, wie wir das gewohnt sind!

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